Grundsteuerreform in Bayern

Hinweis: der nachfolgende Vordruck kann nicht beim Finanzamt als Erklärung eingereicht werden. Diese ist nur ein Beispiel!

Checkliste für ein Wohngrundstück.pdf

Stand 02.06.2022 Textbeitrag für kommunale Veröffentlichungen.pdf

Stand 02.06.2022 Merkblatt ELSTER-Transfer.pdf

Stand 02.06.2022 Informationsschreiben.pdf

Bayerisches Landesamt für Steuern Textbeitrag_für_kommunale_Veröffentlichungen.pdf

Flyer Grundsteuerreform in Bayern Bayerisches Landesamt für Steuern.pdf

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

auch die Kommunen erhalten im Zuge der Grundsteuerreform viele Nachfragen, insbesondere zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Grundsteuervordrucke.

Wir möchten Sie daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.

Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Wir bitten Sie die Bürgerinnen und Bürger bei Nachfragen darauf hinzuweisen, dass die unter www.grundsteuer.bayern.de eingestellten Formulare lediglich am PC und nicht handschriftlich ausgefüllt werden dürfen.

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.

 Wir danken Ihnen an dieser Stelle für Ihre Unterstützung.

 Ihre Finanzverwaltung